NADOVO Plattform
KI-generiert Du musst nicht alles kennzeichnen, was deine KI erzeugt. Aber du musst belegen können, warum nicht.
Das ist die unbequeme Wahrheit hinter den Transparenzpflichten des EU AI Act, die ab dem 2. August 2026 gelten. Ein KI-Text, den ein Mensch geprüft hat, braucht keine Kennzeichnung. Doch wenn in einem Jahr jemand fragt, ob diese Prüfung wirklich stattgefunden hat, steht Aussage gegen Vorwurf. Es sei denn, du hast einen Nachweis.
Genau dafür gibt es jetzt das KI-Content-Register, neu in der Beta der NADOVO-Plattform.
Zwei Nachweise, ein Register
Artikel 50 stellt Unternehmen vor zwei verschiedene Aufgaben, und beide enden bei derselben Frage: Kannst du es belegen?
Bei KI-Texten zu öffentlichen Themen entfällt die Kennzeichnung, wenn ein Mensch geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Diese Ausnahme ist wertvoll, aber sie will bewiesen sein: wer, wann, was. Das KI-Content-Register hält genau das fest, mit Person und Zeitstempel.
Bei Bildern, Videos und Chatbots gibt es diese Ausnahme nicht. Fotorealistische KI-Bilder gelten nach dem Entwurf der Kommissions-Leitlinien als Deepfakes und müssen gekennzeichnet werden. Hier belegt das Register etwas anderes: dass du gekennzeichnet hast, wie und seit wann. Und bei Grenzfällen, warum du es nicht musstest.
Der Unterschied: dein Nachweis kennt seine Herkunft
Ein Zettel im Ordner kann auch dokumentieren. Was er nicht kann: belegen, womit der Inhalt erzeugt wurde.
Jeder Eintrag im KI-Content-Register ist mit dem KI-Prozess verknüpft, der den Inhalt erzeugt hat, also mit dem System, dem Anwendungsfall und der Risikoklasse aus deinem KI-Inventar. Welches Tool, welches Modell, wofür im Einsatz, wer hat geprüft: ein Klick, ein Bild. Und alles läuft in den unveränderlichen Audit Trail der Plattform, zehn Jahre aufbewahrt, nicht nachträglich änderbar. Ein Nachweis, den man editieren kann, ist keiner. Wenn es darauf ankommt, liefert die Plattform den Nachweis samt Audit-Trail-Auszug als geschützten PDF-Bericht, auf Knopfdruck.
Erfasst in Sekunden, nicht in Formularen
Dokumentation scheitert selten am Willen, meist am Aufwand. Deshalb ist die Erfassung radikal schlank: drei Pflichtangaben, eine Maske, fertig.
Noch schneller geht es mit dem Metadaten-Prompt. Du kopierst ihn in der Erfassungsmaske für den jeweiligen KI-Prozess, hängst ihn an deinen Auftrag im KI-Tool, und das Tool liefert die Metadaten für den Registereintrag gleich mit. Hochladen, kurz prüfen, speichern. Das funktioniert mit jedem Werkzeug, ohne Plugin und ohne Schnittstelle.
Eines übernimmt der Upload bewusst nicht: die Prüfung. Freigabe und Kennzeichnungs-Entscheidung bleiben ein menschlicher Schritt in der Plattform. Eine KI, die sich selbst bescheinigt, geprüft worden zu sein, wäre im Streitfall wertlos. Diese Trennung macht den Nachweis glaubwürdig.
Die Freigabe denkt mit
Der Freigabeschritt ist zugleich der Moment, in dem die Plattform die Rechtslage erklärt, passend zum Inhaltstyp.
Bei einem Text fragt das Register zuerst, ob er überhaupt ein Thema von öffentlichem Interesse behandelt. Wenn nicht, gibt es keine Kennzeichnungspflicht, und genau diese Einordnung ist dokumentiert. Wenn doch, bestätigst du Prüfung und redaktionelle Verantwortung, und das Register zeigt dir: Damit greift die Ausnahme, keine Kennzeichnung nötig, dieser Eintrag ist dein Beleg. Bei einem Video fragt es: Könnte es echt wirken? Wenn ja, sagt es dir klar, dass gekennzeichnet werden muss, und wie die Kennzeichnung auszusehen hat. Ein Chatbot wird grundsätzlich kenntlich gemacht.
Du brauchst also kein Rechtsgutachten neben der Tastatur. Die Entscheidung bleibt bei dir, aber die Regeln stehen dort, wo du sie brauchst: im Moment der Entscheidung.
Was das Register nicht ist
Klartext, weil uns das wichtig ist: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ein solches Register zu führen. Das KI-Content-Register ist Beweisvorsorge, kein Pflichtprogramm. Und es ist kein Freifahrtschein: Was gekennzeichnet werden muss, muss gekennzeichnet werden, das Register dokumentiert die saubere Umsetzung.
Aber genau diese Vorsorge trennt im Ernstfall die Unternehmen, die belegen können, von denen, die beteuern müssen. Artikel 50 ist bußgeldbewehrt, und die Frage „Ist das KI, und wo steht, dass ihr das geprüft habt?” kommt nicht nur von Behörden, sondern auch von Wettbewerbern, Kunden und Journalisten.
Für Agenturen doppelt interessant
Wer KI-Content für Mandanten produziert, muss sich doppelt entlasten können: gegenüber dem Recht und gegenüber dem Kunden. Über die Mandantenfähigkeit der Plattform führst du das KI-Content-Register je Mandant, mit sauberen Nachweisen pro Kunde.
Und weil das Register gerade in der Beta ist: Wir suchen laufend Beta-Tester, egal ob du als Unternehmen selbst KI-Content produzierst oder als externer KI-Compliance-Partner und Berater das Register für deine Mandanten führen willst. Melde dich einfach über unsere Plattform-Seite.
Eine Frage zum Schluss. Wenn morgen jemand auf einen KI-Text von letztem Quartal zeigt und fragt, wer ihn geprüft hat: Könntest du es belegen? Falls nicht, ist genau das die Lücke, die das Register schließt. Was der EU AI Act beim Kennzeichnen konkret verlangt, erklärt unser Beitrag zur KI-Kennzeichnung, und wie du grundsätzlich startest, klären wir in der KI-Compliance-Beratung. Wo du heute stehst, zeigt der Schnellcheck.
Über den Autor
Jochen Stier ist Mitgründer von NADOVO mit über 20 Jahren Erfahrung in Prozessmanagement und IT Service Management. Er unterstützt deutsche KMU dabei, die Anforderungen des EU AI Act systematisch und pragmatisch umzusetzen. Sein 5-Phasen-Framework NADOVO verbindet regulatorische Anforderungen mit praktischer Umsetzbarkeit, ohne Enterprise-Budgets oder komplexe Tools.
Weiterführende Informationen:
- Code of Practice zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (EU-Kommission)
- EU AI Act, Artikel 50 im Volltext (EUR-Lex)